Ecoport Sp. z o.o. sp. k
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Der Elektroschrott ist ein durchaus wichtiges Bindeglied der nachhaltigen Entwicklung – als Quelle für Metalle und Kunststoffe ist er ein wertvoller Rohstoff, mit dem die Kreislaufwirtschaft unterstützt wird. Was bedeutet das? Durch die Rückgewinnung von Metallen aus Komponenten und integrierten Schaltkreisen werden diese Metalle einer sekundären Verwendung zugeführt. Auf diese Weise wird ein ökologisches Produktions- und Verbrauchsmodell unterstützt, indem die Notwendigkeit der Förderung und der weiteren Verarbeitung von Metallerzen verringert wird.
Andererseits werden unsachgemäß entsorgte Elektronikaltgeräte zu sehr gefährlichen Abfällen, die das Leben und die Gesundheit der Menschen sowie das Ökosystem bedrohen.
Eine sichere Rückgewinnung von sauberen Metallfraktionen aus Elektronikschrott ist ein verantwortungsvoller und komplexer Prozess, bei dem angemessene technologische Einrichtungen, Kenntnisse und ein erfahrenes Team erforderlich sind.
Wir wissen, wie es läuft!
An unserem Sitz in Częstochowa wird der höchste Standard beim Recycling von HDD-Festplatten, Leiterplatten, Computern, Netzteilen, Prozessoren, Arbeitsspeichern (RAM) und anderen gewährleistet. Das ISO 9001-Zertifikat bestätigt, dass ein Integriertes Qualitätsmanagementsystem für die Organisation der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten bei uns eingeführt wurde und angewendet wird. Wir handeln umweltfreundlich und beachten dabei die Bestimmungen des Umweltmanagementsystems ISO 14001.
Um unsere aktuellen Zertifikate zu sehen, benutzen Sie bitte den folgenden Link.
Wir sind das einzige Unternehmen in Europa, das gleichzeitig den Ankauf und das Recycling von HDD-Festplatten anbietet. Wir sind in der Lage, Festplatten unter Einhaltung der höchsten Qualitätsstandards vollständig zu recyceln. Durch die Anwendung einer innovativen Technologie für die Verwertung von HDD-Festplatten können Elektronikabfälle effizient bewirtschaftet und saubere Metallfraktionen, die für die Wiederverwendung geeignet sind, zurückgewonnen werden.
Bei uns werden die nachstehenden Arten von Elektronikschrott angekauft und dem Recycling in unserer Abfallbehandlungsanlage zugeführt:
Der gesamte Elektroschrott, der in unserer Anlage ankommt, wird sortiert und dann zerlegt und dem Recycling auf weiteren Behandlungsstufen, darunter Fragmentierung und Aufteilung in einzelne Metallfraktionen, zugeführt.
Bei der Behandlung von Elektroschrott werden Eisen-, Nichteisen- und Edelmetalle (Gold, Silber, Palladium, Kupfer) zurückgewonnen. Wir verfügen über ein Zertifikat über das Ende der Abfalleigenschaft – die im Verwertungsprozess der zurückgewonnenen Rohstoffe werden wieder zu einem vollwertigen Produkt.
Bei Ecoport werden Hunderte von Tonnen an Sekundärrohstoffen pro Monat zurückgewonnen.
Wir arbeiten mit Lieferanten aus Polen und dem Ausland zusammen. Wir sind stets bestrebt, unsere Kompetenzen zu verbessern, durch die Einführung von Innovationen technologische Entwicklungen zu nutzen und alle Vorschriften und Normen im Prozess der Entsorgung von Elektronikschrott einzuhalten. Bei uns werden die Normen ISO 9001 und ISO 14001 eingehalten.
Unter Elektroschrott (Elektronikschrott, E-Schrott, Elektroabfälle) versteht man kaputte, technologisch veraltete oder nicht mehr benötigte elektronische Geräte, deren Reparatur oder weitere Verwendung aus wirtschaftlichen Gründen nicht rentabel ist. Zum Elektroschrott kann eine Waschmaschine, ein Staubsauger, ein Computer, ein batteriebetriebenes Spielzeug, ein Mobiltelefon oder Autobatterien und Akkus werden.
Das sichere Recycling von Elektroschrott ist aus wirtschaftlichen, ökologischen und gesundheitlichen Gründen angebracht. Der Elektroschrott enthält giftige Stoffe wie Blei, Kadmium und Beryllium. Der Elektroschrott, der zusammen mit üblichen Abfällen entsorgt wird, landet auf der Mülldeponie und verwüstet das gesamte Ökosystem – er vergiftet den Boden, die Luft und das Wasser und wirkt sich enorm auf die Gesundheit von Lebewesen und Menschen aus.
Es wird geschätzt, dass die Menschen weltweit jedes Jahr etwa 50-60 Millionen Tonnen Elektroschrott erzeugen. Leider werden weniger als 20 % dieser Abfallmenge recycelt! Hier hat man also mit einem verbreiteten Mangel an Wissen und Bewusstsein über die sichere Entsorgung von Elektroschrott zu tun.
Durch die Abhängigkeit von der modernsten Technologie sind wir dazu gezwungen, den aktuellen Trends zu folgen, und das ist eine gute Nachricht für die Anbieter von Elektrogeräten. Zum Glück entstehen im Bereich Umweltschutz globale Initiativen, die einen Beitrag zur Steigerung des Bewusstseins für eine sichere Abfallentsorgung leisten. An dieser Stelle ist insbesondere die Tätigkeit der durchaus aktiven Bewegung „Right to Repair“ hervorzuheben. Die grundlegende Forderung der Bewegung „Right to Repair“ besteht darin, die Hersteller dazu zu zwingen, die Lebensdauer elektronischer Geräte besser zu respektieren. Die Hersteller von Technologien sollten den Verbrauchern das Recht einräumen, ihre Geräte selbst zu reparieren, anstatt sie zu zwingen, neue Geräte zu kaufen.
Die Umweltbildung sollte dauerhaft und auf zwei Ebenen – getrennt für Anbieter von Technologien und für Verbraucher – erfolgen. Wir tragen alle Verantwortung! Was der Mensch nämlich hergestellt und unsachgemäß bewirtschaftet hat, rächt sich schließlich an seiner Gesundheit. Es ist nie zu spät, zu lernen und seine Gewohnheiten zu ändern!
Der Elektroschrott ist eine besondere Abfallkategorie, die man mit gewöhnlichem Müll nicht entsorgen darf, weil man ansonsten eine Geldstrafe kassiert. Für eine selbständige Demontage von Elektroschrott ohne Genehmigung drohen ebenfalls hohe Strafen. Es gibt es mehrere Möglichkeiten, Elektronikaltgeräte zu entsorgen. Zum Beispiel können Sie Ihr altes Gerät im Elektrogeschäft, in dem Sie Ihr neues Gerät kaufen, kostenlos abgeben. Außerdem können Sie es auch bei einer Servicestelle oder bei einer Sammelstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte oder persönlich bei Ecoport abgeben.
Jedes elektronische Gerät hat eine individuelle Nutzungsdauer, die vom Hersteller ermittelt und garantiert wird. Im Falle von Unterhaltungselektronik/Haushaltsgeräten bestätigt der Hersteller auch die Energieklasse dieser Geräte – dabei handelt es sich um einen wichtigen Faktor, der den Entscheidungsprozess beim Kauf und bei der späteren Entsorgung beeinflusst.
Wenn ein elektronisches Gerät nach Ablauf der garantierten Nutzungsdauer kaputt geht, verschleißt oder dauerhaft beschädigt wird, sollte man sich über die Art des Fehlers, über die Möglichkeit der Ersatzteilbeschaffung und über die Kosten der Reparatur informieren lassen. Wenn die Reparatur von elektronischen Geräten den geschätzten, aktuellen Wert des jeweiligen Geräts übersteigt, sollte man die Trennung von Ihrem gebrauchten Gerät in Erwägung ziehen. Bei gebrauchten HDD- und SDD-Festplatten sollte man erneut einen plötzlichen Datenverlust nicht in Kauf nehmen! Hier wird Ihnen empfohlen, Ihre Festplatten an Abfallbehandlungsanlagen abzugeben, die auf eine sichere Behandlung von Elektronikschrott dieser Art spezialisiert sind, wie z. B. an Ecoport.
Wir haben eine innovative Technologie für die vollständige Behandlung von HDD-Festplatten entwickelt, was uns in diesem Bereich zum führenden Unternehmen in Europa macht. Wir garantieren für eine vollständige Einhaltung der Normen und eine hohe Rückgewinnung sauberer Metallfraktionen für die Wiederverwendung.
Bis zum 14. August 2018 galt eine Klassifizierung von Elektroschrott, in deren Rahmen zehn Gruppen unterschieden wurden:
1. Große Haushaltsgeräte (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Elektroherde, Ventilatoren, Klimageräte usw.)
2. Kleine Haushaltsgeräte (Staubsauger, Toaster, Waagen, Bügeleisen usw.)
3. IT- und Telekommunikationsgeräte (Computer, Drucker, Telefone usw.)
4. Audiovisuelle Geräte (Radio- und Fernsehgeräte, Kameras usw.)
5. Beleuchtungsanlagen
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (Bohrmaschinen, Sägen, Schweißgeräte, Lötkolben, elektrische Rasenmäher usw.)
7. Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte
8. Medizinische Geräte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente (Wärmefühler, Wärmeregler usw.)
10. Vending-Automaten
Seit dem 15. August 2018 gelten die Vorschriften der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012, in der eine neue Einteilung von Elektroschrott in sechs neue Kategorien vorgesehen wurde:
1. Wärmeüberträger (Kühlschränke, Radiatoren, Wärmepumpen, Klimageräte usw.)
2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2 enthalten.
3. Lampen
4. Großgeräte (Geschirrspüler, Waschmaschinen, Elektroherde und -backöfen; Musikausrüstung, Großdrucker, Photovoltaikmodule, große Überwachungs- und Kontrollinstrumente usw.)
5. Kleingeräte (Bügeleisen, Toaster, Mikrowellen, Radiogeräte usw.)
6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm, z. B: Mobiltelefone, Drucker, Router, Tablets usw.)
Die vereinfachte Klassifizierung von Elektroschrott wurde eingeführt, um alle Unregelmäßigkeiten bei der Behandlung von Elektroschrott hinsichtlich der Auswahl der Entsorgungsmethode zu beseitigen. In der neuen Klassifizierung erfolgt die Einteilung der Geräte unter Zugrundelegung der Technologiegruppen.